Honorar: 2 Optionen
1. Selbstzahler (insb. Selbsterfahrung und Supervision)
2. Grundversicherung: seit 01.07.2022 ist die Abrechnung über die obligatorische Grundversicherung möglich, falls eine Anordnung eines Hausarztes vorliegt
Zu kurzfristig erfolgte Absagen (<24 Std. vorher) werden verrechnet.